Dauer der Reservierung
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr
Fahrzeug nicht innerhalb von 90 Tagen zugelassen oder
innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonisch oder
persönlich (bis zu insgesamt 180 Tage) bei der Kfz-
Zulassungsstelle beantragt wird.
Gebühren
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von
10,20 Euro (Wunschkennzeichen) + 2,60 Euro
(Reservierung) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
Für Ehrenamtskarteninhaber/innen wird die Gebühr für das Wunschkennzeichen bei Vorlage der Ehrenamtskarte erlassen. Bei An- und Ummeldungen direkt in der Kfz-Zulassungsstelle nehmen sie bitte die Ehrenamtskarte als Nachweis mit.
Ehrenamtskarteninhaber/innen die online über das Bürgerserviceportal ihr Kfz an- bzw. ummelden, senden bitte eine Kopie ihrer Ehrenamtskarte als pdf unter Angabe ihrer Adresse und ihrer IBAN per E-Mail an zulassungsbehoerde@lra-wm.bayern.de. Von der Kfz-Zulassungsstelle wird daraufhin geprüft, ob eine Erstattung der Wunschkennzeichengebühr im Nachhinein möglich ist.
Bei Fragen können Sie auch gerne unter 0881/681-1406 mit uns Kontakt aufnehmen.
Rechtsanspruch
Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten
Kennzeichens geltend gemacht werden.